Gesetze
Auf dieser Seite finden Sie Volltexte und Hinweise zu ausgewählten grundlegenden und ermächtigenden Gesetzen des Bundes im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Die hier abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über den Bundesanzeiger bezogen werden kann.
Ausgewählte Gesetzestexte
Verordnungen
Auf dieser Seite finden Sie Volltexte zu ausgewählten Verordnungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Die hier abrufbaren Verordnungstexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über den Bundesanzeiger bezogen werden kann.
Ausgewählte Verordnungen
Technische Regeln
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Ihnen auf den folgenden Seiten ausgewählte Handlungshilfen für die Praxis zur Verfügung.
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Sie geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Der AGS berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung.
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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Die TRBA werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) aufgestellt und aktualisiert. Der ABAS prüft den Bedarf für weitere Technische Regeln, übernimmt die Einstufung und Bewertung biologischer Arbeitsstoffe und klärt alle weiteren Fragen und Problemstellungen zum Thema biologische Arbeitsstoffe, die an ihn herangetragen oder von ihm aufgegriffen werden.
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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Der Ausschuss soll:
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entsprechend den Grundsätzen des § 4 ArbSchG Regeln und Erkenntnisse für Arbeiten auf Baustellen ermitteln,
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ermitteln, wie die in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
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entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorschriften vorschlagen,
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das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in allgemeinen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen beraten.
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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung wurde zur Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) eingerichtet. Wesentliche Aufgabe des ABS ist die Konzipierung eines gefährdungsorientierten schlanken Regelwerks zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung.
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Arbeitsstättenregeln (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben sukzessive die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst. Einige bislang noch nicht überarbeitete Arbeitsstätten-Richtlinien sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig geworden (vgl. Übergangsfrist in der ArbStättV § 8 Absatz 2). Die Angaben in den ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien, für die derzeit noch keine entsprechenden Arbeitsstättenregeln bekannt gemacht wurden, können aber weiterhin als "Orientierungswerte" zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verwendet werden. Dabei muss der Anwender aber beachten, dass die Inhalte der alten Arbeitsstätten-Richtlinien teilweise überaltert sind und damit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.
Übersicht der Gesetz- und Verordnungsportale in Deutschland
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