Gefährdungen an Getränkeschankanlage beurteilen 04.02.2010
[Quelle/Urheber: BGN, Februar 2010]
Zum Ausschank von offenen Getränken ist eine Getränkeschankanlage erforderlich. Zur Beurteilung der Gefährdungen solcher Anlagen stellt die BG Nahrungsmittel und Gaststätten wichtige Infos zur Verfügung.
Um die mit dem Ausschank von offenen Getränken, sei es nun alkoholfreie Getränke, Bier, Wein, Spirituosen usw. verbundenen sicherheitstechnischen und hygienischen Gefährdungen weitgehend auszuschließen sind hierfür Regelungen (Vorschriften, BG-Regeln, DIN-Normen) geschaffen worden.
Auf der Internetplattform "Getränkeschankanlagen" der BGN sind diese zusammengestellt worden, ergänzt um weitere wichtige Hinweise zu diesem Themenbereich. ...

