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BAuA-Tagung beleuchtet künstliche optische Strahlung - Großes Interesse an neuer Verordnung 05.07.2010

[Quelle/Urheber: BauA,  2. Juli 2010]

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung, wie sie von Lasern, Lampen und LED erzeugt wird, war ein Schwerpunkt der "Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010", zu der die Fachgruppe "Physikalische Faktoren" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund am 1. Juli 2010 eingeladen hatte.

Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli verabschieden will, soll Beschäftigte vor Schädigungen von Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung schützen. Mehr als 80 Teilnehmer waren gekommen, um sich über die Konsequenzen der neuen Verordnung für ihre berufliche Praxis zu informieren.

Insgesamt zeigte die Informationsveranstaltung, dass künstliche und natürliche optische Strahlung vielseitig diskutiert werden und aktuell zahlreiche interessante Projekte das Thema näher erforschen. Jedoch gibt es offenbar noch Defizite in der Normung, der Regelsetzung und der messtechnischen Bewertung von Gefährdungen durch optische Strahlung. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass in den nächsten Jahren umfangreiche Aktivitäten zur Aufarbeitung dieser Defizite notwendig sind....

Weitere Informationen finden Sie hier:Zur Pressemitteilung der BAuA
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