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Hilfe bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen - IFA-Internetangebot beantwortet Fragen aus der Praxis 08.07.2010

[Quelle/Urheber: DGUV  8. Juli 2010]

Welche Schutzmaßnahmen sind an einem Arbeitsplatz notwendig, an dem Beschäftigte krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind? Wer das beurteilen muss, stand bislang vor einem Problem: Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitplatz zu. Für krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig.

Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikowerte. Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet, das jetzt veröffentlicht wurde. ...

Weitere Informationen finden Sie hier:Zur Pressemitteilung der DGUV
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