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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Der Bund, die Bundesländer und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben auf der Grundlage internationaler und europäischer Vorgaben eine gemeinsame, bundesweit geltende Arbeitsschutzstrategie vereinbart, die im November 2007 von der 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) bestätigt wurde.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat das zentrale Ziel, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz - ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung - zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Dafür soll insbesondere das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten gestärkt werden. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln zur Erreichung gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele.

Die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder bei der Beratung und Überwachung der Betriebe soll verbessert und das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz anwenderfreundlicher und transparenter werden.

Die gesetzlichen Grundlagen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind seit November 2008 im Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch VII festgeschrieben.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als einen Träger der GDA durch Bereitstellen und Vermittlung von Wissen bei den Entwicklungs-, Steuerungs-, und Fortschreibungsaufgaben zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Weiterhin nimmt die BAuA die Geschäftsstellenfunktion für die Nationale Arbeitsschutzkonferenz und das Arbeitsschutzforum wahr.

Weitere Informationen finden Sie auf der GDA-Hompage.

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